Der Codex des Nachschubs ist eine Kodifikation, der Regeln und Gesetze, die das Leben und Verhalten um und für die Mitglieder von Thorins Erben Nachschub regelt.
§ 1 Das Leben in Mittelerde ist wichtig, doch geht jederzeit das sogenannte „Real-Life“ vor.
§ 2 Es gibt unter den Erben Thorins und dem Nachschub keine Pflichten für Mitglieder, außer sie tragen ein Amt, hier gelten die Pflichten die dieses Amt mit sich bringt.
§ 3 Unter den Erben soll ein freundlicher und vertrauensvoller Umgang miteinander herrschen. Ein Missbrauch dieses wird geahndet.
§4 Anführer von Thorins Erben ist der Fürst. Thorins Erben werden vom Fürsten, sowie von den 10 Seneschallen regiert. Sie bilden den Rat. Jedoch hat im Rat der Fürst das letzte Wort. Der Anführer des Nachschubs ist ebenfalls ein Mitglied des Rates.
§ 5 I. Offiziersränge werden vom Anführer vergeben. 1. Es gibt erstmal keine feste Anzahl der Offiziere im Nachschub. 2. Der erste Offizier ist der Stellvertreter des Anführers, er hat nach 35 Tagen, der Abwesenheit des Fürsten, das Recht zu Usopieren. 3. Der Char. des Offiziers stellt, wenn mehrere (Twinks) vorhanden sind, den Main Char. dar. 4. Ein Offizier sollte stets ein Vorbild sein und hilfsbereit gegenüber seinen Sippenbrüdern und –Schwestern, sowie Rekruten sein. 5. Die Ämter der Offiziere können mit Verschiedenen Aufgaben belegt werden. a) Galobor Zwergenfreund ist der Wächter des Codex vom Nachschub. b) Tubanui ist der Mentor des Nachschubs 6. Grundaufgabe eines jeden Offizier ist es neue Mitglieder zu rekrutieren. 7. Das ziehen eines Rekruten oder Sippenbruders, in Instanzen, beim Questen oder ähnlichem, durch einen Offizier, gehört jedoch nicht zu dessen Pflichten, sondern ist, wenn dies geschiet, ein entgegenkommen und nicht eine Selbstverständlichkeit. 8. Ein Beitritt in das Forum ist für einen Offizier Vorraussetzung. II. Kommt ein Offizier seinen Aufgaben nicht nach oder verhält sich seines Amtes nicht angemessen, so kann er vom Fürsten degradiert werden. III. Hat ein Offizier nicht mehr die Zeit seinen Aufgaben nachzukommen, so ist es seine Pflicht, den Fürsten darauf hinzuweisen und unter Umständen von seinem Amt zurückzutreten. IV. Dem Rat ist es vorbehalten die Zahl der Offziere zu verändern. Hierbei handelt es sich um die aktuelle Höchstzahl.
§ 6 Neumitglieder erhalten den Rang Rekrut.
§ 7 Rekruten können frühestens nach 7 Tagen in den Rang des Sippenbruders befördert werden. Jedoch müssen sie hierzu Lvl 30 erreicht haben. Twinks von Sippenbrüdern oder Offizieren des Rats können vom Anführer auch unter Lvl 30 in den Rang Sippenbruder befördert werden.
§ 8 Erklärung der zusätzlichen Aufgaben der Offiziere. 1. Der Wächter des Codex, verwaltet, pflegt und hütet diesen. Er trägt Änderungen ein und steht für Fragen zum Codex zur Verfügung. 2. Der Mentor, kümmert sich um die „kleineren Mitglieder“ und steht diesen mit Rat und Tat zur Seite.
§ 9 I. Es gibt für alle Mitglieder der Erben Thorins verschiedene Truhen, die zur Lagerung von Gegenständen zum Zwecke der Allgemeinheit dienen. 1. Die Truhen für alle Mitglieder ab dem Rang Rekrut befinden sich in Thosturs Haus, Adresse: Siedlung Thorins Halle, Eithgrun, Schwellenstraße 2. 2. Die Truhen für alle Mitglieder ab dem Rang Sippenbruder befinden sich im Sippenhaus. 3. Die Truhen für alle Mitglieder ab dem Rang Offizier befinden sich in Glandagurs Haus, Adresse: Siedlung Thorins Halle, Eithgrun, Unterstraße 3. II. In den Truhen im Sippenhaus werden nur noch Gegenstände von geringerem Wert aufbewahrt, welche sich unter Lvl 60 befinden. Wertvolle Gegenstände die dem Allgemeinwohl der Sippe dienen sollen, können in den beiden Truhen in Glandagurs Haus gelagert werden. Andere Mitglieder mit niedrigerem Rang können in den Truhen höherer Ränge Gegenstände einlagern, indem sie diese einem zur Truhe passendem Rang, zur dortigen Verwahrung anvertrauen, ebenso können sie an Gegenstände aus diesen Truhen gelangen. III. Diebstahl und unzweckmäßige Benutzung dieser, der Allgemeinheit dienlichen Gegenstände, wird bestraft und der Rat hält sich weitere Schritte vor.
§ 10 Diebstahl, Betrug sowie Beschimpfungen anderer Sippenmitglieder werden geahndet und bestraft, auch hier hält sich der Rat weitere Schritte vor.
§ 11 Dinge, die das Mitglied nicht für die Gemeinschaftstruhen, zum Wohle der Gemeinschaft, als tauglich hält, aber jemanden aus der Sippe weiß, für den sie von Bedeutung sein können, sollten diesem auf dem Postwege zugänglich gemacht werden.
§ 12 I Für jeden Beruf gibt es einen sogenannten ersten Gildenhandwerker. 1. Der erste Waffenschmied ist Galobor. 2. Der erste Schmied ist Glandagur. 3. Der erste Drechsler ist Thostur. 4. Der erste Koch ist Eldraen. 5. Der erste Goldschmied (nicht vergeben) 6. Der erste Schneider ist Edfot. II Dieser ist für jeden in der Sippe natürlich der erste Ansprechpartner was Gegenstände betrifft, die man gerne, vom ersten Handwerker oder anderen Handwerkern seiner Zunft, hergestellt hätte. Jedoch müssen die hierfür geforderten Rohstoffe selbst besorgt werden. Es sei den es gibt eine andere Einigung zwischen den beiden Parteien.
§ 13 Urlaub oder sonstige Abwesenheit, ist bei Amtsträgern im Forum einzutragen. Alle sonstigen Mitglieder können ihre Abwesenheit einfach beim Anführer anmelden (Kurzes Bescheid sagen per Post oder IMs reicht aus).